Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Musikverlag Oleg Mook

Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten ausschließlich und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Fa. Musikverlag Oleg Mook als Verkäufer und Verbrauchern sowie Unternehmern als Käufer und Nutzer, es sei denn, dass in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen wird.

Ihr Vertrag kommt mit der Fa. Musikverlag Oleg Mook
Oleg Mook
Im Espele 2,
74592 Kirchberg,
Bundesrepublik Deutschland zustande.

Web: www.musik-verlag-mook.de
E-Mail: info@musik-verlag-mook.de

Tel.: +49 (0) 7954 7271

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 182099342
Präambel
Der Verkäufer betreibt zu gewerblichen Zwecken verschiedene Online-Shops und bietet seinen Kunden auf diesen Websites insbesondere Produkte aus der Unterhaltungselektronik zum Kauf über das Internet an. Außerdem bietet der Verkäufer solche Produkte auch über verschiedene Internet-Verkaufsplattformen, insbesondere eBay an.

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1.
Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen des Verkäufers abweichende Bedingungen des Bestellers werden von dem Verkäufer nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Verkaufsbedingungen des Verkäufers gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

1.
Angebote sind freibleibend. Der Verkäufer behält sich technische Änderungen und Preisänderungen vor. Wenn die Höhe des Kaufpreises bestimmt ist, so kann eine Preiserhöhung vorgenommen werden, wenn die Ware oder die Leistung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß geliefert oder erbracht werden soll. Ist der Käufer Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

2.
Ist der Käufer Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkunken zu ändern. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preissteigerung von mehr als 5 % geltend gemacht wird.

3.
Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Frist für die Leistung oder Nacherfüllung von mindestens 2 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters des Verkäufers beruht. Teillieferungen sind statthaft.

4.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als ?vertraulich? bezeichnet sind, vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

§ 3 Vertragsabschluss

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung seitens des Verkäufers zustande. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von dem Verkäufer durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung des Kunden bei dem Verkäufer. Kann die Lieferung von dem Verkäufer nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgen, so ist in einer Neulieferung nach Ab­lauf der vorgenannten Frist ein neues Angebot an den Kunden durch den Verkäufer zu sehen.

Mit der Annahme der Lieferung nimmt der Kunde dieses Angebot an. Bei einer Annahmeverweigerung lehnt er es ab, es entstehen ihm dadurch keine Nachteile.

2. Vertragsabschluss bei Ebay-Angeboten des Verkäufers

a)
Das Einstellen von Waren bei Ebay in einer Onlineauktion oder zu einem Festpreis (Sofort ? Kaufen ? Option) gilt als verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über den eingestellten Kaufgegenstand. Dieses Angebot kann nur innerhalb der bestimmten Frist durch ein Gebot angenommen werden. Das Angebot richtet sich an den Käufer, der während der Laufzeit der Onlineauktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt.

b)
Der Käufer nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots bei Ebay an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Laufzeit der Onlineauktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Onlineauktion ist die offizielle Ebayzeit.

c)
Mit Ende der bestimmten Laufzeit der Onlineauktion kommt ein Vertrag mit dem das höchste Gebot abgebenden Käufer zustande. Im Falle eines Sofortkaufs kommt ein Vertrag über den Erwerb der angebotenen Ware unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Onlineauktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Käufer diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf die Ware abgegeben wurde oder solange im Rahmen einer Poweraktion noch weitere Waren gleicher Art und Güte angeboten werden.

d)
Bestellt der Kunde per Internet, so wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.

§ 4 Widerrufsbelehrung für Privatkunden

1.
Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nur, soweit es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt.

Der Käufer ist an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat.

Der Käufer hat das Recht, seine Vertragerklärung innerhalb von 4 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem dem Käufer eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist, die auch den Namen und die Adresse des Verkäufers und einen Hinweis auf den Fristbeginn sowie einen Hinweis darauf enthält, dass der Widerruf keine Begründung enthalten muss, in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von 4 Wochen gegenüber dem Verkäufer zu erklären ist und zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.

Wird die Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist abweichend einen Monat.

Der Widerruf ist zu richten an:
Musikverlag Oleg Mook
musik-verlag-mook.de
Im Espele 2
74592 Kirchberg
Fax: +49 (0) 7954-7200: admin@musik-verlag-mook.de
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von dem vorletzten Satz erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

2. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfange Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung ? wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ? zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigt.

3.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Ist eine Rücksendung der Ware wegen des Gewichtes oder Sperrigkeit als Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Kunde innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen bzw. von einem Monat ein schriftliches Rücknahmeverlangen an den Verkäufer ab Eingang der Ware sendet. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 EUR beträgt, hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung frei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei dem Käufer abgeholt.

4.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.

5.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.

Ende der Widerrufsbelehrung!

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers ?ab Werk? Aresing per Nachnahme, ausschließlich Verpackung und Transport; diese werden gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Preisangaben des Verkäufers verstehen sich in Euro und inklusive der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

2.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) sofort ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Versand der Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse, und zwar nach Wahl des Kunden gegen Nachnahme oder Vorausüberweisung auf das dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Konto des Verkäufers. Eine Abholung der Ware gegen Barzahlung ist nicht möglich. Der Versand der Ware erfolgt immer als versichertes Paket zu den auf den Internetseiten zum Zeitpunkt der Bestellung dargestellten Versandkosten. Der Verkäufer versendet in der Regel mit DHL (ehemals Dt. Post), wobei die Wahl des Transportunternehmens dem Verkäufer vorbehalten bleibt.

Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Käufer, der Verbraucher ist, nur, soweit auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (gemäß §247 BGB n. F.) p.a. zu fordern. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, dem Verkäufer nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges, kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist. Dem Käufer ist daher der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz entstanden ist.

4.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die dem Verkäufer nach Vertragsabschluss bekannt werden und die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, werden sämtliche Forderungen des Verkäufers sofort fällig. Das gleiche gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist schadenersatzfrei vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Unbeschadet der vorstehenden Rechte ist der Verkäufer zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Käufers berechtigt.

Dies gilt nicht, soweit der Zahlungsverzug des Käufers auf begründeter Beanstandung der Lieferung beruht.

5.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, sofern der Käufer Unternehmer ist.

§ 6 Lieferung, Abnahme

1.Lieferung

a)
Der Beginn der von dem Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

b)
Die Lieferung erfolgt gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Die Art der Versendung bleibt dem Verkäufer vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. Bei Selbstabholung hat der Käufer zu prüfen, ob die Ware einwandfrei verladen ist und etwaige Verlademängel unverzüglich zu rügen.

c)
Sofern der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt hinsichtlich des Versands folgendes: Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Art der Versendung bestimmt der Verkäufer, der sich bemüht, die preiswerteste und sicherste Versendungsart zu wählen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk des Verkäufers verlassen hat. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Lieferung als erfüllt. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt.

d)
Transportversicherungen erfolgen auf Wunsch des Käufers und gehen zu seinen Lasten.

e)
Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

Liefertermine und Lieferfristen gelten vorbehaltlich des ungestörten Fabrikationsablaufs und der ungehinderten Versand- und Anfahrtmöglichkeit. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, so lange der Käufer dem Verkäufer gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist.

f)
Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere vom Verkäufer oder einem für den Verkäufer arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien den Verkäufer für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie dessen Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von seiner Lieferpflicht.

In den vorgenannten Fällen ist der Verkäufer ? unbeschadet der §§ 8 und 9 dieser AGB ? zum schadenersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit ihm die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist.

g)
Teillieferungen sind innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit sich hieraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung des Käufers, die Restmengen der bestellten Produkte bzw. weitere Teilleistungen vertragsgemäß abzunehmen.

2.Abnahme:

a)
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann der Verkäufer für jede Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, max. jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes, verlangen. Dem Verkäufer bleibt es unbenommen einen höheren Schaden nachzuweisen; dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer als Folge des Annahmeverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

b)
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.

c)
Sofern die bereit gestellten Leistungen bzw. Produkte bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht abgenommen sind, gelten sie mit Ablauf von drei Wochen nach dem Liefer-/ Bereitstellungstermin bzw. nach Ablauf der Frist, spätestens mit Ingebrauchnahme als genehmigt bzw. als abgenommen.

Gegenüber einem Verbraucher gilt dies nur, soweit diesem seitens des Verkäufers eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt wurde und der Verkäufer den Käufer bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen hat.

§ 7 Gefahrübergang ? Erfüllungsort

1.
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

2.
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über; bei Versendung mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers geht die Gefahr mit Abschluss der Verladung im Werk auf den Käufer über. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Lieferung als erfüllt.

Dies gilt nicht, soweit es sich beim Käufer um einen Verbraucher handelt.

3.
Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

§ 8 Haftung

1.
Der Verkäufer, seine Geschäftsleitung und seine Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet der Verkäufer im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des Verkäufers begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Der Begriff der Kardinalspflicht wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.
Für alle weiteren Schäden haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Käufer haftet dem Verkäufer für Schäden und Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Käufer die technischen Unterlagen, Einzelteile oder Rohstoffe, die vom Käufer beizubringen sind, nicht rechtzeitig, unvollständig oder fehlerhaft übergibt. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen von den Verpflichtungen. Eventuelle Schadenersatzansprüche sind für den Fall des Leistungsverzuges und der vom Verkäufer zu vertretenen Unmöglichkeit, soweit diese auf leichter Fahrlässigkeit beruht, beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden, die infolge anderweitiger Beschaffungen der Ware entsteht.

3.
Im Falle von Datenverlust haftet der Verkäufer nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird mit Ausnahme der Fälle eines Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.

4.
Der Umfang einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Mängelhaftung – Verjährung

1.
Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung; technische Daten können Veränderungen unterliegen.

2.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen bei neuen und gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels handelt. Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 24 Monate bei neuen Sachen, bei gebrauchten bzw. Materialien 1 Jahr, beginnend mit Gefahrübergang.

3.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, beschränken sich Sachmängelansprüche nach Ablauf des ersten Jahres zunächst auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten. Verletzt der Käufer, der nicht Verbraucher ist, die von ihm geschuldete gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, so erlischt die Mängelhaftung des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck unverzüglich zu untersuchen. Es findet § 377 HGB Anwendung.

Soweit der Käufer Unternehmer ist, gilt weiterhin folgendes: Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte des Verkäufers, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

4.
Soweit der Verkäufer neben der gesetzlichen Mängelhaftung gem. gesonderten Garantiebedingungen eine Garantieerklärung abgibt, so verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche hierdurch nicht. Wird im Rahmen der Garantiefrist ein Mangel entdeckt, so beginnt damit die gesetzliche Verjährungsfrist für diesen Mangel zu laufen. Im Übrigen wird auf die jeweils maßgeblichen Garantiebedingungen verwiesen. Eine Garantie schließt die Mängelhaftung nicht aus.

5.
Ansprüche aus Mängelhaftung können vom Verkäufer nur dann anerkannt werden, wenn diese dem Verkäufer unmittelbar ? wegen der Vermeidung des Auftretens von Folgeschäden – und vor Beseitigung des Mangels bekannt gegeben werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen dem Verkäufer unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.

6.
Soweit der Käufer Unternehmer ist, gilt weiterhin folgendes: Nach Feststellung eines Fehlers ist seitens eines Unternehmers dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, nicht von dem Verkäufer behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten dessen Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb, wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist, in Vorlage zu treten, und dem Verkäufer unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen Gewährleistungsantrag zu stellen.

7.
Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungen unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen.

8.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass ein Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben worden ist und die Wartungsvorschriften des Herstellers sowie des Verkäufers in ursächlicher Weise nicht beachtet worden sind. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.
Es wird keine Gewährleistung übernommen für Schäden aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung des Produkts, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung, ungeeignete Betriebsmitte oder elektrische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind.

10.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

11.
Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Verdeckte Mängel müssen unverzüglich nach der Erkennbarkeit des Mangels dem Verkäufer mitgeteilt werden. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge liefert der Verkäufer kostenlos Ersatz oder bessert nach ? der Ort für die Ausführung der Mangelbeseitigung ist vom Verkäufer festzulegen -. Hierfür steht dem Verkäufer eine angemessene Frist von nicht weniger als 2 Wochen zur Verfügung. Im Falle des Fehlschlagens der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer mangelfreien Sache kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.

Verletzt der Käufer, der nicht Verbraucher ist, die von ihm geschuldete gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, so erlischt die Mängelhaftung des Verkäufers nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.
Weitergehende Ansprüche des Käufers ? gleich aus welchen Rechtsgründen sind – unbeschadet der Regelung in den §§ 8 und 9 dieser AGB – ausgeschlossen.

14.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in diesem Paragraphen vorgesehen ist ? ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ? ausgeschlossen.

15.
Die Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß der §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt auch bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretener Unmöglichkeit.

16.
Gegen den Verkäufer gerichtete Ansprüche aus Rückgriff des Käufers für den Fall, dass der Käufer die durch ihn weiter veräußerte, durch den Verkäufer neu hergestellte, Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, verjähren innerhalb von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt in dem die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt sind, frühestens aber nach Ablauf der in § 8 bezeichneten Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

17.
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 10 Unmöglichkeit, Vertragsanpassung, Vertragsstrafen

1.
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Verkäufer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Käufers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung bzw. Leistung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2.
Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von § 6 Ziffer 1 f) dieser Bedingungen die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung/Leistung erheblich verändern oder auf den Betriebsablauf des Verkäufers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Verkäufer das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten. Will der Verkäufer von diesem Rücktrittrecht Gebrauch machen, hat er dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Käufer unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

3.
Vertragsstrafen sind dem Verkäufer gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen schriftlichen Vereinbarung festgelegt wurden.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

1.
Ist der Käufer Unternehmer, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer ? ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund oder Entstehungszeit ? vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und Saldo gezogen und anerkannt ist.

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Entgegennahme von Schecks behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zu deren Einlösung vor.

2.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt. In diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzgl. angemessener Verwertungskosten – angerechnet.

3.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Käufer bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die Kosten einer Intervention des Verkäufers zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

4.
Ist der Käufer Unternehmer, tritt er dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura – Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen sind und erwachsen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Solange der Verkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt, verzichtet der Verkäufer auf das Recht der Selbsteinziehung.

Ist dies nicht der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offenlegt. Der Käufer verpflichtet sich, die Forderungen gegen die Drittschuldner nicht an Dritte abzutreten.

Ist der Käufer Unternehmer, erwirbt der Verkäufer bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben als der realisierbare Wert seiner Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

5.
Der Käufer ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung ist der Verkäufer berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.

6.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die sich in seinem unmittelbaren Besitz befindliche Vorbehaltsware abzusondern und an den Verkäufer herauszugeben. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. §771 ZPO erheben kann.

§ 12 Rücknahme – Lieferung

Die Rücknahme von Teilen ist ausgeschlossen, es sei denn, die frachtliche Rücksendung von unbeschädigten, originalverpackten Teilen erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, oder dass die teilweise Erfüllung des Kaufvertrages für den Käufer kein Interesse hat. Bei sonstiger, ausnahmsweise vereinbarter Rücksendung wird der Käufer mit 10% Bearbeitungsgebühr der Kaufsumme belastet.

§ 13 Hinweis zur Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren

Der Käufer möge tunlichst Altbatterien derart entsorgen, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort kostenlos abzugeben. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten. Von dem Verkäufer erhaltene Batterien können nach Gebrauch bei dem Verkäufer unter der oben genannten Adresse unentgeltlich zurückgegeben oder per Post an den Verkäufer zurückgesendet werden. Batterien die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes -Cd für Cadmium, Pb steht für Blei, Hg für Quecksilber

§ 14 Datenspeicherung

Der Verkäufer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie bspw. Name und Adresse dürfen im Rahmen der Durchführung der Vertragserfüllung an die mit der Lieferung involvierten Unternehmen weitergegeben werden. Daten werden vertraulich behandelt.

§ 15 Anzuwendendes Recht – Gerichtsstand

1.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist München in Bayern.

§ 16 Gültigkeit

Diese Bedingungen gelten ab sofort. Durch das Erscheinen eines Kataloges und/oder der jeweils neuesten Preislisten verlieren alle bisherigen Kataloge und / oder Preislisten ihre Gültigkeit. Irrtum bei allen Abbildungen und Angaben vorbehalten. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen sowie Zusicherungen aller Art bedürfen der Schriftform.